Kurabgabe für dranske

Da die Gemeinde Dranske als staatlich anerkannter Erholungsort eingestuft wurde, ist jeder ortsfremde Gast kurabgabepflichtig. Die genauen Bestimmungen dazu als auch die Höhe der zu entrichtenden Kurabgabe können Sie der gültigen Kurabgabesatzung der Gemeinde Dranske entnehmen.

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Kurabgabesatzung Dranske
Kurabgabepflichtig ist, wer sich im Gebiet der Gemeinde Dranske (Erhebungsgebiet) aufhält, d.h. Unterkunft nimmt, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und dem die Möglichkeit zur Benutzung der öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird.
Dranske_Kur.pdf
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Gegen Vorlage Ihrer gültigen Kurkarte erhalten Sie ausschließlich im Fremdenverkehrsamt Dranske z.B.

5 % Rabatt auf :

  • Karten der Störtebekerfestspiele
  • Karten für das Nationalparkzentrum Königsstuhl
  • Fahrscheine nach Hiddensee mit der Weißen Flotte ab Dranske und Wiek,
  • Fahrscheine nach Hiddensee mit der Reederei Kipp ab Breege und den Störtebeker Transfer nach Ralswiek (Alle diese Fahrscheine und Karten erhalten Sie bei uns im Fremdenverkehrsamt.)
  • Ermässigung im Marinehistorischen- und Heimatmuseum Dranske

Mit Ihrer gültigen Kurkarte können Sie auch die Einrichtungen der Gemeinde Dranske z.B. Bibliothek, Veranstaltungen und Kinderprogramme des Fremdenverkehrsamtes Dranske, alle Strände im Gemeindebereich und die gemeindlichen Parkplätze ( außer Großparkplatz Nonnevitz und am Schiffsanleger vor dem Strandhotel ) kostenlos besuchen bzw. nutzen.

 

Bitte informieren Sie sich auch über die aktuellen Veranstaltungen bei uns im Fremdenverkehrsamt Dranske oder auch auf unserer Website.